Das Immobilienjahr 2018 hält noch viele Überraschungen vor. Eine klare Prognose ist kaum möglich. Wird es noch teurer? Das ist wahrscheinlich. Wohl aber nicht mehr so stark wie in den vergangenen Jahren. Die Entwicklung wird auch von der Regierungsbildung abhängen. Wird das neue Kabinett Eigentum stärker fördern? Veränderungen gibt es 2018 auch im energetischen Bereich. Was Sie wissen müssen, haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Was die Preisentwicklung anbelangt tappen viele Experten noch im Dunklen. Der Blick in die Glaskugel bleibt 2018 verschwommen, denn: Ob es teurer oder günstiger wird hängt von vielen Faktoren ab. Z.B davon wer Deutschland künftig regiert und welches Regierungsprogramm aufgelegt wird. Fördert die neue Regierung das Bauen z.B über Erleichterungen bei der Grunderwerbssteuer, könnte die Preisspirale vielleicht sogar aufgehalten werden. Die Metropolen wie Berlin, München, Düsseldorf werden wohl nicht so starke Preissteigerungen verzeichnen wie zuletzt. In kleineren Städten könnten jedoch die Teuerungsraten höher ausfallen, denn dort sind die Potenziale gegeben.
Auch in 2018 werden die hohen Preise zumindest ein wenig durch die niedrigen Zinsen kompensiert werden. Auf der anderen Seite wird die Preissteigerung durch die niedrigen Zinsen und den Mangel an attraktiven Geldanlagen angeheizt. Das Tempo der letzten Jahre wird allerdings nicht mehr eingehalten, davon ist der Finanzdienstleister Dr. Klein überzeugt.
2018 unbedingt Strompreise vergleichen
Der Anbieterwechsel lohnt sich immer, denn: Einzelne Anbieter werden die preise aller Voraussicht nach erhöhen müssen. Ein entscheidender Einflussfaktor für diese Entwicklung sind die unterschiedlichen Netzgebühren die Verbraucher je nach Region zahlen müssen. Entsprechend variieren auch die Stromkosten der einzelnen Anbieter. Wenn Ihr Stromanbieter die Preise erhöht, muss er seine Kunden auf die Änderungen und auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. In der Regel haben Sie zwei Wochen Zeit, den Anbieter zu wechseln.
Mehr Rechte für Häuslebauer
Bauherren haben seit dem 1. Januar mehr Rechte. Und zwar gegenüber Bauträgern und Handwerkern. Häuslebauer sollen besser geschützt werden, vor allem beim Vertragsrecht. Neu ist das 14-tägige Widerrufsrecht von Bauverträgen. Allerdings mit dem Nachteil, dass sich die Bauzeit dadurch um 14 Tage verlängert. Grund: Die Betriebe werden erst nach Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, um komplizierte Rückabwicklungen zu vermeiden. Verbraucher können sich außerdem über mehr Planungssicherheit freuen, denn die Bauzeit muss vertraglich festgeschrieben werden. Unklar ist welche Konsequenzen das Nichteinhalten für die Bauträger haben wird.
Ökologisch Heizen wird belohnt
Seit Jahresbeginn erhalten Eigenheimbesitzer Fördergelder für das Heizen. Allerdings nur für Heizungen, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dazu zählen: Erdwärme-Anlagen, Hackschnitzelöfen oder auch Solarthermie. Diese können vor Vertragsschluss bzw. vor der Inbetriebnahme beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) direkt online beantragt werden. Antragsteller, die ihre Heizungsanlage letztes Jahr in Betrieb genommen haben, können den Förderantrag noch innerhalb von neun Monaten danach stellen. Alle weiteren Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der Webseite: www.bafa.de
Mietpreisbremse kommt vor Gericht
Die Mietpreisbremse bleibt umstritten. Nach Urteil eines Berliner Gerichts werden Vermieter durch die Mietpreisbremse ungleich behandelt. Nun muss das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe darüber entscheiden. Abzuwarten bleibt auch, wie die neue Koalition mit der Mietpreisbremse im neuen Regierungsprogramm umgehen will.
Kaminliebhaber aufgepasst
Kaminliebhaber müssen 2018 Ihren Kamin eventuell außer Betrieb nehmen. Nämlich dann, wenn diese der Umwelt schadet. Grund dafür ist die zu hohe Staub- oder Kohlemonoxidbelastung die von alten Öfen ausgeht. Das neue Gesetz sieht vor, dass Kamine und Kaminöfen nur dann weiter flackern dürfen, wenn die aktuellen Grenzwerte eingehalten werden. Alternativ kann eine Umrüstung des Kamins vorgenommen werden. Den Nachweis über die Grenzwerte von Ihrem Kamin können Sie direkt vom Hersteller erhalten bzw. diese vom Schornsteinfeger messen lassen. Betroffen sind alle Kaminöfen, die bis einschließlich 1984 gebaut wurden.
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