Der eine will selbst einziehen, die andere verkaufen, der dritte überlegt, ob vermieten nicht vernünftig wäre. Erben mehrere Menschen eine Immobilie, gibt es oft unterschiedliche Vorstellungen, was damit passieren soll. Das führt immer wieder zu Streit in der Erbengemeinschaft. Ein Fallbeispiel.
Florian, sein Bruder Daniel und seine Schwester Yvonne haben gemeinsam das Haus Ihres Vaters geerbt. Während für Yvonne von Anfang an klar war, was die Immobilie bei einem Verkauf einbringen würde, wollte Daniel mit seiner Familie gerne einziehen und seine Geschwister auszahlen. Florian wollte abwarten, was die Zukunft bringen würde und zunächst vermieten. Auseinandersetzungen waren somit vorprogrammiert.
Kurz vor der Zwangsversteigerung
Die Herausforderung in dieser Erbengemeinschaft bestand darin, sich so zu einigen, dass alle glücklich und zufrieden sind. Nicht nur Yvonne wollte schnell alles erledigen, schließlich mussten die laufenden Kosten bezahlt werden. Nach einem schnellen Blick auf die gängigen Immobilienpreise war sie sich sicher, was das Haus wert war. Daniel schwebte allerdings eine viel niedrigere Summe vor. Der Streit gingen so weit, dass Yvonne fast eine Zwangsversteigerung beantragt hätte.
Immobilienbewertung durchführen lassen
Florian, dem es mittlerweile egal war, was mit der Immobilie geschieht, fing daraufhin an zu recherchieren. Schnell war ihm klar, dass eine Zwangsversteigerung meist mit finanziellen Einbußen einhergeht. Das wollten alle drei nicht. Um endlich zu einer professionellen Lösung zu kommen, schlug Florian vor, die Immobilie von einem Makler schätzen zu lassen. Mit der Internetsuche nach einer Immobilienbewertung fand er einen Fachmann, der die Einschätzung kostenlos vornimmt. Nachdem dieser dann die Immobilie besichtigt und dabei alle Besonderheiten und Unterlagen berücksichtigt hatte, stand ein Marktwert, der der Erbengemeinschaft mitgeteilt wurde: es war mehr, als Daniel dachte, aber auch weniger, als Yvonne geschätzt hatte. Durch sein schlüssiges, detailliertes und nachvollziehbares Ergebnis konnte der Makler letztendlich auch die skeptische Yvonne überzeugen, von ihrer Vorstellung abzurücken.
Der Verkauf: meistens die beste Lösung für alle
Durch die Marktpreiseinschätzung des Maklers und die Beratung bei einem Finanzierungsexperten kam heraus, dass Daniel es sich nicht leisten konnte, seinen Bruder und seine Schwester auszuzahlen. Schweren Herzens konnte er sich schließlich auf einen Verkauf einlassen. Vor allem durch die sensible Art des Maklers, der ihm ausführlich alle Vorteile erklärte, wurde eine Lösung gefunden, die für alle Parteien der Erbengemeinschaft passte. Mit dem Erlös konnte sich Daniel sogar anteilig eine andere Immobilie leisten. Und während Yvonne endlich eine lang ersehnte Weltreise antreten konnte, entschied sich Florian, seinen Anteil für die Zukunft zu sparen.
Sie befinden sich in einer Erbengemeinschaft und wissen nicht, was Sie mit einer gemeinsam geerbten Immobilie anstellen sollen und was sie wert ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern!
Hinweis In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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