Sie haben das Haus oder die Eigentumswohnung Ihrer Träume gefunden? Dann sollten Sie sich vor dem Kauf zuerst über die anfallenden Nebenkosten informieren. Im Folgenden finden Sie eine kurze Zusammenfassung der wichtigen Punkte für einen Haus- oder Wohnungskauf.
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1. Notargebühren beim Haus- oder Wohnungskauf
Damit ein Kaufvertrag rechtskräftig wirksam wird, bedarf es zuerst der Beurkundung durch einen Notar. Regelungen hierzu finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Die Höhe der Kosten für die Beurkundung richtet sich nach einer Gebührenordnung und beträgt unter dem Strich 1% des Kaufpreises.
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2. Grundbucheintrag
Als Käufer werden Sie – rechtlich gesehen – erst Eigentümer einer Immobilie, wenn Sie das Objekt beim zuständigen Grundbuchamt in das Grundbuch eintragen lassen. Die Kosten hierfür sind von Region zu Region unterschiedlich hoch. Im Durchschnitt belaufen sich sie sich jedoch auf ungefähr 0,5 % des Kaufpreises. Wird das neue Eigenheim über ein Darlehen finanziert, lässt die Bank diese Summe im Grundbuch als sogenannte Grundschuld verzeichnen. Deshalb fallen weitere Gebühren an.
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3. Grunderwerbssteuer
Für einen Immobilienkauf ist in Deutschland eine Grunderwerbssteuer zu entrichten. Erst nach der Bezahlung dieser Steuer stellt das Finanzamt eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Diese ist die Voraussetzung für den Grundbucheintrag, mit dem Sie endgültig zum Eigentümer Ihrer Immobilie werden. Die Höhe der Grunderwerbssteuer variiert von Bundesland zu Bundesland und beträgt z.B. in Nordrhein-Westfalen zurzeit 6,5 % des Kaufpreises.
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4. Finanzierungskosten
In der Regel wird ein privater Immobilienkauf über ein Bankdarlehen finanziert. Die Preisangabenverordnung (PangV) verpflichtet die Banken zu einer Auflistung aller anfallenden Kosten eines Darlehens. Angaben zu der genauen Höhe Ihrer Verpflichtungen erhalten Sie bei Ihrer Hausbank.
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5. Maklergebühren
Wenn Sie eine von einem Makler vermittelte Immobilie kaufen, bezahlen Sie einen Teil der Maklercourtage. Die Höhe dieser Provision richtet sich nach den ortsüblichen Preisen. In Nordrhein-Westfalen beträgt dieser Preis zum Beispiel insgesamt 7,14% des Kaufpreises der Immobilie und wird jeweils zur Hälfte vom Verkäufer und vom Käufer getragen (also für jeden 3,57%).
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6. Rücklagen
Denken Sie auch nach dem Kauf der eines Hauses oder einer Wohnung daran, Geld für die Instandhaltung Ihrer Immobilie zurückzulegen. Denn nur mittels einer kontinuierlichen Pflege lässt sich der Wert Ihrer Immobilie auch erhalten. Experten empfehlen hierzu eine Rücklage von ca. 50 Cent pro Quadratmeter monatlich.
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