Ist die Entscheidung für eine Immobilie erst einmal gefallen und Sie haben sich mit dem Verkäufer geeinigt, stehen noch einige Meilensteine und bürokratische Hürden an, die bis zum Einzug überwunden werden müssen.
Vom Abschluss der Kaufverhandlung bis zum Einzug gibt es noch einige Herausforderungen zu bewältigen. Wir haben die wichtigsten Aspekte in unserem Beitrag für Sie zusammengefasst.
Der Grundbuchauszug
Bevor eine Immobilie überhaupt gekauft werden kann, benötigt der Käufer einen aktuellen Grundbuchauszug. Dieser ist essenziell, um Belastungen zu prüfen. Der Grundbuchauszug zeigt: Es ist wichtig zu klären, ob eine Hypothek auf dem Grundstück lastet, die den Verkauf ohne die Zustimmung des Gläubigers einschränken könnte.
Des Weiteren sollte überprüft werden, ob Dritte ein Erbbaurecht besitzen, das ihnen erlaubt, auf dem Grundstück zu bauen. Ebenso relevant sind etwaige Baulasten oder Nießbräuche, die bestimmte Nutzungsrechte gewähren oder einschränken können. Ein professioneller Makler übernimmt diesen Schritt für Sie. Er kann Einsicht in das Grundbuch nehmen, welches beim Amtsgericht geführt wird.
Die Finanzierung
Zur Finanzierung können Sie sich an unabhängige Finanzvermittler oder Ihren Immobilienmakler vor Ort wenden, der Sie auch zu Fördermitteln berät. Notwendig sind außerdem Unterlagen wie Gehaltsnachweise und ein aktueller Grundbuchauszug. Denken Sie frühzeitig daran, persönliche und objektbezogene Unterlagen wie beispielsweise Gehaltsnachweise, Eigenkapitalnachweise und Grundbuchauszug zur Hand zu haben.
Was tun, wenn die Finanzierungszusage noch nicht da ist?
Falls Sie sich für eine Immobilie entschieden haben, aber noch auf eine Finanzierungszusage warten, können Sie entweder eine Reservierungsvereinbarung oder einen Vorvertrag mit dem Verkäufer oder Makler abschließen. Eine Reservierungsvereinbarung sichert dem Käufer Exklusivität für einen bestimmten Zeitraum. Ein Vorvertrag bindet beide Parteien an den späteren Kaufvertrag und muss notariell beglaubigt werden.
Kaufvertrag abschließen und notariell beglaubigen lassen
Der letzte Schritt im Immobilienkaufprozess umfasst die Zahlung des Kaufpreises, bei der der Notar durch die Gestaltung des Kaufvertrags gewährleistet, dass der Käufer erst dann zahlen muss, wenn der lastenfreie Besitzübergang und die Räumung der Immobilie gewährleistet ist und der Verkäufer vor dem Besitzübergang den Kaufpreis erhält.
Nachdem der Notar alle Fälligkeitsvoraussetzungen herbeigeführt und überwacht hat, und die Immobilie geräumt wurde, kann der Besitzübergang eintreten. Damit nun auch noch die Eigentumsumschreibung im Grundbuch vollzogen wird, muss nicht zuletzt auch die Grunderwerbsteuer ans Finanzamt gezahlt werden. Mit der Eintragung im Grundbuch ist der Kaufvorgang endgültig abgeschlossen und Sie können sich offiziell als stolzer, rechtmäßiger Eigentümer Ihrer neuen Immobilie bezeichnen.
Die Einbindung eines Maklers in den Kaufprozess Ihrer Immobilie sichert Ihnen nicht nur Fachkompetenz und Marktkenntnis, sondern auch eine transparente Kostenstruktur. Seit Dezember 2020 wird die Maklercourtage gerecht zwischen Käufer und Verkäufer geteilt, wodurch beide Parteien gleichermaßen profitieren.
Sie suchen noch nach Ihrer Traumimmobilie? Lassen Sie sich von uns als lokalen Qualitätsmakler beraten. Vereinbaren Sie jederzeit einen Termin mit uns. Wir sind gerne für Sie da.
Hinweise:
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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