Nachdem die Erbengemeinschaft aufgelöst und der Entschluss zum Verkauf der Immobilie gefasst wurde, beginnt die eigentliche Arbeit. Die Immobilie muss nicht nur geräumt, in Schuss gebracht und vermarktet werden, sondern es müssen auch alle erforderlichen Dokumente für den Verkauf beschafft werden.

Gut zu wissen: Wenn ein Mitglied der Gemeinschaft beschließt, die Anteile der anderen zu übernehmen und die Immobilie dann allein zu verkaufen, muss dafür seit einem Urteil des Bundesfinanzhofs keine Einkommensteuer mehr gezahlt werden. Aber unabhängig davon, ob der Verkauf allein oder gemeinsam erfolgt, müssen zunächst alle wichtigen Unterlagen für den Verkauf einer geerbten Immobilie vorhanden sein.

Ohne geht’s nicht – der Erbschein

Erst wenn Sie den Erbschein in den Händen halten, können Sie mit den Verkaufsplänen beginnen. Für die Beantragung beim Nachlassgericht benötigen Sie Ihren Personalausweis, das Testament (falls vorhanden) und eine beglaubigte Kopie der Sterbeurkunde des Erblassers.

Welche Unterlagen der Immobilie sollten unbedingt vorliegen?

Ein Grundriss der Immobilie ist unverzichtbar. Falls keiner vorhanden ist, müssen Sie einen neuen anfertigen lassen, da dieser spätestens für das Exposé benötigt wird. Durchsuchen Sie jedoch zuerst alte Akten, ob der Grundriss möglicherweise doch vorhanden ist.

Ein weiteres wichtiges Dokument für das Exposé ist der Energieausweis, der gesetzlich vorgeschrieben ist. Wenn der vorhandene Ausweis abgelaufen ist oder fehlt, sollten Sie einen Energieberater mit der Erstellung eines neuen beauftragen, der dann wieder zehn Jahre lang gültig ist.

Die Flurkarte zeigt, in welcher Umgebung sich die Erbimmobilie befindet. Diese Karte kann telefonisch, digital oder persönlich beim zuständigen Katasteramt angefordert werden.

Falls vor dem Notartermin ein unvorhergesehenes Ereignis wie ein Blitzschlag oder eine Überschwemmung eintritt, ist es ratsam, eine Wohngebäudeversicherung nachweisen zu können. Diese Versicherung ist auch für potenzielle Käufer wichtig: Ohne diesen Nachweis lehnt die Bank einen Kreditantrag wahrscheinlich ab.

Der Verkauf einer geerbten Immobilie ist zeitaufwendig

Der Verkauf einer geerbten Immobilie sollte zügig erfolgen, da weiterhin alle laufenden Kosten gedeckt werden müssen. Die Beschaffung aller erforderlichen Unterlagen kann zeitaufwendig sein, besonders wenn man damit unerfahren ist. Ein Makler kann nicht nur ein wertvoller Partner beim Verkauf sein, sondern übernimmt auch alle Vorbereitungen und beschafft die fehlenden Unterlagen für Sie. So wird der Umgang mit dem Erbe und dessen Verkauf deutlich unkomplizierter.

Sie haben eine Immobilie geerbt und möchten diese schnellstmöglich verkaufen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Hinweis

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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