Nach dem Tod eines Familienmitgliedes müssen Hinterbliebene oftmals nicht nur die Trauer bewältigen, sondern eine Vielzahl von Angelegenheiten regeln. Gerade wenn man eine Immobilie geerbt hat, sollten Angehörige sich schnellstmöglich um wichtige Dokumente und Aufgaben kümmern. Unsere Checkliste soll dabei helfen, den Überblick zu behalten und die wichtigsten Dinge zu organisieren.
Die Ermittlung des Nachlasses
Wenn Sie eine Immobilie geerbt haben, sollte zunächst ermittelt werden, was allgemein in Bezug auf den Nachlass jetzt zu tun ist. Wichtige Fragen sind etwa:
- Wissen Sie bereits, welche Verbindlichkeiten vorhanden sind?
- Wer steht im Grundbuch der geerbten Immobilie?
- Stehen Sie bereits in Korrespondenz mit Banken und Versicherungen?
- Haben Sie Bankunterlagen, Kontoauszüge und Versicherungsunterlagen durchgesehen?
- Wurden Vertragspartner wie Arbeitgeber, Rentenkasse, Versicherungen, Vermieter oder Gläubiger bereits informiert?
Beachten Sie: Bis zur endgültigen Annahme der Erbschaft besorgen Sie die Geschäfte nur als Geschäftsbesorgung für den Nachlass.
Testament und Erbfolge: Wer erbt das Vermögen?
Neben den laufenden Angelegenheiten rund um die Immobilie ist natürlich das Testament maßgebend, wenn es darum geht, wie es um die geerbte Immobilie steht. Folgende Fragen sollten Sie sich stellen:
- Wurde zu Lebzeiten ein notarielles Testament aufgesetzt?
- Wenn ja, wo befindet sich das Testament?
- Habe ich schon in meinen persönlichen Unterlagen nachgesehen, wo ein Testament ist?
- Falls Sie nicht wissen, wo es sich befindet: Haben Sie schon eine Anfrage an das Nachlassgericht (Amtsgericht oder Notariat) gestellt?
- Falls Sie im Besitz des Testaments sind: Haben Sie das Testament bereits beim Nachlassgericht eingereicht?
- Wie gestaltet sich die gesetzliche Erbfolge, wenn kein Testament vorhanden ist?
Ist kein Testament oder Schriftstück auffindbar, fällt das Vermögen nach Pflichtteilen an die Hinterbliebenen. Es wird nach Verwandtschaftsgrad vererbt, je weiter jemand vom Verstorbenen entfernt ist, desto geringer der Anteil am verbliebenen Vermögen. Ehepartner und Kinder gelten als Verwandte ersten Grades und werden besonders begünstigt.
Gelten Sie als Erbe, dann fragen Sie sich, ob Sie das Erbe antreten oder lieber ausschlagen wollen?
Wer erbt, muss das Erbe nicht zwangsläufig antreten. Stellen Sie sich im Vorfeld folgende Fragen:
- Wie groß ist der Nachlass und was genau wird vererbt?
- Wie viele Erben gibt es?
- Sind Schulden vorhanden?
- Ist das Erbe mit bestimmten Einschränkungen oder Auflagen versehen?
- Wie viel Zeit bleibt ihnen, um sich für oder gegen das Erbe zu entscheiden?
- Habe ich bereits Termine mit einem Anwalt vereinbart, damit ich die gesetzten Fristen einhalten kann?
Sie haben eine Immobilie geerbt und sind noch unsicher, was die beste Lösung für Ihre Erb-Immobilie ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Hinweise: In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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