Wenn Sie als unverheiratetes Paar ein Haus oder eine Wohnung kaufen möchten, sollten Sie zuvor ein paar Dinge beachten: Welche Vorkehrungen sollten Sie für den Fall einer Trennung oder auch den Tod des Partners getroffen werden und wie kann man sich beim gemeinsamen Immobilienkauf bestmöglich absichern?
Viele unverheiratete Paare haben nicht im Blick, dass im Falle des Todes des Partners sie nicht erbberechtigt sind. Ein Teil oder auch die gesamte gemeinsam erworbene Immobilie kann dann an die Erben entsprechend der gesetzlichen Erbfolge fallen. Um nicht mit leeren Händen dazustehen, ist es ratsam, einige Vorkehrungen zu treffen.
Eintragung im Grundbuch
Nur wer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, gilt im Rechtsverkehr als Eigentümer. Dagegen spielt es keine Rolle, wie viel Sie für die Immobilie gezahlt haben. Steht nur Ihr Partner als Eigentümer im Grundbuch, haben Sie ohne einen entsprechenden Partnerschaftsvertrag keine Eigentumsrechte. Stehen Sie beide im Grundbuch, wird im Todesfall die Immobilie meist hälftig aufgeteilt. Eine Hälfte gehört Ihnen, die andere geht an die Erben.
Partnerschaftsvertrag beim Immobilienkauf
Einen Partnerschaftsvertrag abzuschließen ist sinnvoll, wenn unterschiedliche Einzelheiten genau geregelt werden sollen. Beispielsweise kann im Vertrag dokumentiert werden, wer wie viel Eigenkapital beim Immobilienkauf eingebracht hat oder wer in welcher Höhe die Tilgung zahlt. Beim Partnerschaftsvertrag stehen beide anteilig als Eigentümer im Grundbuch. Zudem sollten auch Details geregelt werden, wie beispielsweise was geschehen soll, wenn einer die Raten nicht mehr zahlen kann oder wer im Fall einer Trennung in der Immobilie bleibt. Lassen Sie sich zum Partnerschaftsvertrag von einem Rechtsexperten und für die Immobilie von einem Immobilienexperten beraten.
GbR beim Immobilienkauf
Auch die Gründung einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist beim Immobilienkauf möglich. Als Eigentümer steht dann die GbR im Grundbuch. Den Gesellschaftern gehören dann Anteile am Vermögen der Gesellschaft, also der Immobilie. Die Einzelheiten werden dann im Gesellschaftsvertrag geregelt. So werden im Gesellschaftsvertrag die Anteile beider Partner genau aufgeführt oder welche Regelungen im Fall der Trennung getroffen wurden. Bei der Gründung einer GbR ist es Pflicht, über die geleisteten Beiträge genau Buch zu führen. Aber auch beim Partnerschaftsvertrag ist es ratsam, dies zu dokumentieren, um späterem Streit vorzubeugen. Lassen Sie sich zum Partnerschaftsvertrag oder der Gründung einer GbR für den Immobilienkauf von einem Rechts- und einem Immobilienprofi beraten.
Sind Sie unsicher, worauf Sie als unverheiratetes Paar beim Immobilienkauf achten müssen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Hinweise: In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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