NFT sind derzeit in aller Munde. Die Abkürzung steht für “Non-Fungible Token” und bezeichnet ein einzigartiges, nicht fälschbares, aber vor allem digitales Objekt, basierend auf der Blockchain-Technologie. NFTs finden sich auf Virtual-Reality-Plattformen oder in Online-Videospielen. Dort können sie von den Nutzern gekauft, gesammelt oder verkauft werden. Ein NFT kann beispielsweise ein digitales Kunstwerk, ein bestimmtes Outfit für einen Videospiel-Charakter sein, oder auch NFT-Immobilien.

Der Hype um NFT-Immobilien

In den letzten Jahren hat der NFT-Markt einen regelrechten Boom erfahren und alle möglichen Branchen für sich gewonnen. Auktionshäuser verkaufen digitale Gemälde in virtuellen Galerien und Designer bieten online-Versionen ihrer neuesten Kollektionen an. Es ist ein großer virtueller Immobilienmarkt entstanden. Käufer können sowohl Grundstücke als auch Immobilien in den digitalen Räumen kaufen. Das Unglaubliche daran? Die Preise grenzen nahezu an die des realen Immobilienmarkts. Das prominenteste Beispiel dafür ist “Mars House” – das erste NFT-Haus. Es wurde für über 500.000 Dollar verkauft. Auch im Facebook-Metaverse haben NFT-Immobilien und Grundstücke bereits Verkaufspreise in Millionenhöhe erreicht.

Die Zukunft der Immobilienanlage?

Viele sehen in NFT-Immobilien einen neuen Anlagemarkt und gehen davon aus, dass die Immobilienpreise in den nächsten Jahren stark steigen werden. Die Vorteile einer NFT-Immobilie liegen vor allem in der Digitalität. Beim Kauf muss keine Grunderwerbsteuer gezahlt werden und die Gebäude müssen nicht instand gehalten werden. Dennoch ist die Investition nicht risikofrei: Aktuell werden die digitalen Objekte in der Regel mit Kryptowährung bezahlt, diese unterliegen sehr starken Schwankungen. Darüber hinaus gibt keine Garantie dafür, dass sich der NFT-Hype etabliert und sich ein stabiler Markt entwickelt. Daher empfehlen Experten nach wie vor die Investition in reale Immobilien als Kapitalanlage.

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Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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