Mit dem erfolgreichen Notartermin ist der Kauf einer Immobilie beurkundet. Trotzdem müssen sich Käufer und Verkäufer noch etwas gedulden, bis die Kaufpreiszahlung eingegangen ist und schließlich der Schlüssel übergeben werden kann.

Viele Verkäufer fragen sich, wann das Geld für die verkaufte Immobilie auf ihrem Konto eingeht. Oft vergeht noch etwas Zeit, bis das einritt. Warum eigentlich?

Eine wichtige Voraussetzung für die Geldzahlung der gekauften Immobilie ist die sogenannte Kaufpreisfälligkeit. Wann diese anfällt, bestimmt der Notar, nachdem verschiedene Ereignisse eingetreten sind.

Notwendige Schritte, bevor es zur Zahlung kommt

Zunächst muss die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen werden. Wann das geschieht, lässt sich nicht sicher vorherbestimmen, weil der Vollzug dieses Verwaltungsakts abhängt von den Kapazitäten und der Geschwindigkeit des jeweiligen Grundbuchamts. In Städten kann dieser Vorgang mehrere Wochen dauern.

Ein weiterer notwendiger Verwaltungsakt ist das Löschen einer eventuell noch bestehenden Grundschuld. In der Regel ist auch dann noch eine Grundschuld eingetragen, wenn die verkaufte Immobilie vom Vorbesitzer bereits vollständig abgezahlt wurde.

In einigen Städten und Gemeinden kann darüber hinaus auch ein Vorkaufsrecht bestehen. Das bedeutet, es muss gewartet werden, ob die Kommune ihr Vorkaufsrecht ausüben möchte oder darauf verzichtet.

Bei Eigentumswohnungen kann die Zustimmung des Verwalters notwendig werden. Auch hier kann eine Wartezeit entstehen, wenn die Hausverwaltung überlastet ist oder Personalengpässe zu verkraften hat.

Sind die genannten Voraussetzungen alle erfüllt und hat sich der Notar davon überzeugt, wird im nächsten Schritt die Kaufpreiszahlung fällig. Üblicherweise soll diese innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Dabei ist es unerheblich, ob auf ein Notaranderkonto überwiesen wird oder direkt auf das Konto des Verkäufers.

Kann der Zeitraum zwischen Notarttermin und Kaufpreiszahlung verkürzt werden?

Gute Vorbereitung ist alles. Profimakler sorgen bereits in der Vermarktungsphase dafür, dass alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden, um den so genannten Eigentumsübergang möglichst klein zu halten und lange Wartezeiten zu vermeiden.

Planen Sie den Verkauf Ihrer Immobilie? Lassen Sie sich von uns als lokalen Qualitätsmakler beraten. Vereinbaren Sie jederzeit einen Termin mit uns. Wir sind gerne für Sie da.


Hinweise:
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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