Wer sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllt hat, möchte ungern das Risiko eingehen, eventuelle Schäden am liebgewonnenen Zuhause aus finanziellen Gründen nicht beseitigen zu können. Außerdem kann es neben Sach- und Vermögensschäden auch zu Personenschäden kommen. Eigentümer einer Immobilie haben keine Pflicht Versicherungen abzuschließen. Trotzdem sind Basisabsicherungen ratsam, um nicht vielleicht eines Tages vor unlösbaren Problemen zu stehen.
In der Regel sollten Versicherungen für Fälle abgeschlossen werden, in denen die Schadensbeseitigung auf keinen Fall vom Hauseigentümer allein gestemmt werden kann. In der Regel gibt es drei Versicherungen, die grundsätzlich sinnvoll sind für Immobilieneigentümer, deren Immobilie schon erbaut ist.
Die Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung ist ein Muss für jeden Hausbesitzer. Sie bietet den Versicherungsschutz für Schäden, die durch Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasser an Ihrer Immobilie entstehen. Egal ob es sich um einen Dachschaden nach einem kräftigen Unwetter oder um Wasserschäden nach einem Rohrbruch handelt, kommt die Versicherung für Wiederaufbau und Reparaturen auf. Häufig wird in den Tarifen für Wohngebäudeversicherungen eine Entschädigung bei grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen oder es wird eine geringere Summe gezahlt. Hauseigentümer sollten bedenken, dass ein solcher Fall aber schnell eintreten kann. Eine nicht gelöschte Kerze oder eine vergessene Herdplatte können schon manchmal zu einem Brand mit katastrophalen Folgen führen. Deswegen sollten sich Eigentümer unbedingt für einen Tarif entscheiden, der auch für grobe Fahrlässigkeit aufkommt. Wenn sich Ihre Immobilie beispielsweise in der Nähe eines Flusses befindet, sollten Sie sich auch gegen Schäden wie eine Überschwemmung absichern. Die Wohngebäudeversicherung lässt sich um eine Versicherung gegen solche Elementarschäden erweitern.
Die Hausratsversicherung
Eine weitere Versicherung, die in vielen Fällen sinnvoll für Hauseigentümer ist, ist die Hausratsversicherung. Hier muss aber die ganz individuelle Situation berücksichtigt werden. Maßgeblich dafür ist, wie teuer der Besitz in Ihrem Haus ist. Sie sollten bevor Sie eine solche Versicherung abschließen einmal überschlagen, wieviel Sie die Neuanschaffung Ihrer Haushaltsgegenstände kosten würde. Könnten sie die finanziellen Mittel aufbringen, um Möbel, Geräte oder andere Gegenstände neu zu erwerben, wenn Sie diese durch einen Brand oder durch einen Einbruch verlieren würden? Gerade wenn Sie sehr viel Geld in exklusive Möbel und neuste technische Geräte investiert haben, kann eine Hausratversicherung ratsam sein und wird sich im Schadensfall rentieren.
Schließlich können auch Dritte durch Ihre Immobilie zu Schaden kommen. Als Eigentümer haben Sie die Verpflichtung, dafür Sorge zu tragen, dass von Ihrem Besitz keine Gefahr für andere Personen und deren Eigentum ausgeht. Ein Baum, der aufs Nachbarschaftsgrundstück fällt, kann einen Schaden verursachen, für den Sie aufkommen müssen. Ebenso müssen Sie haften, wenn ein Spaziergänger auf dem nicht gestreuten Gehweg vor Ihrem Haus ausrutscht und dabei Verletzungen erleidet. Besitzen Sie aber bereits eine private Haftpflicht und bewohnen Ihre Immobilie selbst, dann können Sie auf die Grundbesitzerhaftpflicht verzichten. Denn bei einer privaten Haftpflicht sind bereits die Kosten für die Schädigung Dritter eingeschlossen.
Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Immobilie mit großen Risiken verbunden ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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